Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticket-Käufer (Kunde) und der Festival Freunde Deutschland e.V. (Veranstalter).

II. Vertragsabschluss

1. Online

a) Das Angebot für einen Vertragsabschluss erfolgt durch den Kunden und wird wirksam durch die Bestätigung der AGB’s und den Abschluss des Bezahlvorganges. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist nach Bestätigung des Eingangs des Angebots durch den Veranstalter ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

b) Erst mit Übersendung der elektronischen personengebundenen Tickets per Email durch den Veranstalter an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

c) Falls der Veranstalter eine Versandfrist von zwei Wochen nicht einhält, kann der Kunde dem Veranstalter eine Nachsendefrist von zwei Wochen setzen. Nach Ende dieses Zeitraumes kann der Kunde die Abnahme der Tickets durch eine schriftliche Erklärung stornieren, falls das Ticket bis zu diesem Zeitpunkt nicht versendet wurde. Unabhängig dieser Fristen werden alle Tickets bei eingegangener Zahlung bis spätestens eine Woche vor dem Festival versandt. Die Nachsendefrist reduziert sich auf vier Tage.

d) Für den Fall, dass das Ticket im Auftrag für Dritte bestellt und erworben wurde, gelten die AGB’s im Verhältnis zu dem Dritten.

2. Abendkasse

Ebenso kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse zustande. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass Tickets für die Abendkasse zur Verfügung stehen. Sollten durch den Online- Verkauf die zur Verfügung stehenden Tickets ausverkauft sein findet kein Ticketverkauf an der Abendkasse statt.

3. Ticketübertragung

Es ist möglich ein Ticket auf eine andere Person zu übertragen. Diese Person muss hierfür bei Einlass eine Ausweiskopie sowie eine schriftliche, persönlich unterzeichnete Vollmacht des ursprünglichen Ticketeigners vorlegen können.

III. Durchführung der Veranstaltung

1. Einlass, Kontrollen, Verlust von Karten / Bändchen, Hausrecht

a) Der Einlass wird nur bei Vorzeigen der vom Veranstalter übersandten Eintrittskarte in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gewährt. Für den Fall des Verlustes entweder der Eintrittskarte oder des Bändchens wird kein Ersatz gewährt.

b) Der Veranstalter hat auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht inne und kann dieses auf Dritte übertragen.

c) Es wird eine Fläche zur Verfügung gestellt, auf welcher auf eigene Gefahr gezeltet werden kann. Die Campingfläche ist nicht Teil der Veranstaltung.

d) Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten das Gelände betreten. Das Betreten des Campinggeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Programm

a) Der Veranstalter hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die von den Künstlern dargestellten Inhalte. Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen Teile des Programms verändern.

3. Sicherheit

a) Der Veranstalter behält sich vor beim Einlass der Besucher Sicherheitskontrollen durchzuführen und hiermit einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

b) Der Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes zu folgen. Bei Verstößen erfolgt eine Verweisung des Besuchers vom Veranstaltungsgelände.

c) Der Veranstalter verbietet generell Waffen, Glasflaschen, Getränkedosen, Pyrotechnik, waffenähnliche- und gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Verstößen wird der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

d) Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

e) Im Falle einer Verweisung vom Veranstaltungsgelände aus den oben genannten Gründen, kann der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises geltend machen.

f) Die Lautstärke der musikalischen Darbietungen kann 95 db überschreiten. Den Besuchern wird empfohlen sich vor Hör- und Gesundheitsschäden durch Verwendung von Gehörschutz (z.B. Ohrstöpseln) zu schützen. Der Besucher trägt das Risiko für seine gesundheitliche Verfassung und etwaige Schäden selbst.

g) Das Veranstaltungsgelände sind unbestellte Felder, die uns von dem Bauern, für diese Zeit, zur Verfügung gestellt werden. Diese Felder werden vor und nach unserem Festival bewirtschaftet. Aus diesem Grund ist jegliches Feuer (auch Gaskocher), Grillen, das Befahren mit jeglichen motorisierten Fahrzeugen, das Hinterlassen von Müll (dazu zählen auch Zigarettenstummel) etc. verboten. Verstöße gegen diese Auflagen sind eine Ordnungswidrigkeit und können entsprechend geahndet werden. Detaillierte Auflagen werden durch Schilder auf dem Gelände ausgezeichnet.

IV. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss

1. Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter sowie diejenigen Personen, denen sich der Veranstalter zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung bedient, haften nicht für fahrlässig verursachte Sachschäden. Von diesem Haftungsausschluss bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für grob fahrlässig und oder vorsätzlich verursachte Sachschäden unberührt.

2. Auf Anordnung der Behörden, aus Gründen der Sicherheit und wegen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, das Programm der Veranstaltung zu ändern oder diese abzusagen. Der Besucher hat in diesen Fällen keinen Schadensersatzanspruch. Sollte die Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte.

V. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden.

2. Sollte irgendeine Klausel der AGB unwirksam sein, wird sie durch eine gesetzeskonforme ersetzt, die restlichen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.

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